Gerichtsurteil zu Hartz IV & Nachhilfe – Kostenübernahme nur bei Erfolg

Wieder einmal ein interessantes Hartz IV Gerichtsurteil. Gestern, d.h. am 8. Juni.2011, veröffentlichte das Sozialgericht Frankfurt ein Urteil, bei dem es um die Erstattung von Nachhilfekosten für Hartz IV Empfänger ging. Ein heute sechszehnjähriger Schüler hatte einen Eilantrag gestellt, in dem er von der zuständigen Behörde die Übernahme der monatlichen Mathe & Physik Nachhilfe-Kosten in Höhe von 78 € forderte. Die Behörde aber lehnte eine entsprechende Leistung – aufgrund mangelnden Erfolges – ab. Der Schüler habe sich im Fach Mathematik im Laufe eines Jahres trotz Nachhilfe von 4 auf 5 verschlechtert. Das Sozialgericht Frankfurt gab damit der Behörde recht. Weitere Infos dazu gibt es z.B. auf Spiegel Online: Keine Nachhilfe – weil Schüler nicht besser wurde

Mir stellen sich da mehrere Fragen. Würde der Schüler ohne die Nachhilfe nicht noch schlechter dastehen? Vielleicht wären die Chancen auf eine Versetzung ohne die Nachhilfe schon nahe bei Null gewesen? Abgesehen davon, kann man die Leistung der Schule und des Mathe Lehrers bei solchen Betrachtungen überhaupt außen vor lassen? Oder lief vor Gericht eine ganz andere Story ab und mutmaßten die Richter, der Schüler habe einfach nur sein Taschengeld aufbessern wollen und lediglich behauptet Nachhilfe genommen zu haben. Dann wäre das zwar eine elegante Lösung gewesen, um das Verfahren abzukürzen, leider aber auch ein übler Stolperstein für alle noch folgenden Hartz IV Nachhilfe Streitereien.

1 Gedanke zu „Gerichtsurteil zu Hartz IV & Nachhilfe – Kostenübernahme nur bei Erfolg“

  1. Ab Januar 2012 bezieht mei Vater vorraussichtlich ALG2.Ich gehe zwei mal die Woche zur Nachhilfe in Mathe und Englisch. Würde ich als Schüler auch provitieren und mir die Schülernachhilfe vom Amt bezahlt werden?

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